Anwalt Persönlichkeitsrecht & Presserecht
Die Grenzen zwischen unwahrer Tatsachenbehauptung und zulässiger Meinungsäußerung können fließend sein – was in der Praxis viele Akteur:innen vor erhebliche Risiken stellt. Als Anwalt für Persönlichkeitsrecht und Presserecht helfe ich Dir, diese Risiken einzuschätzen oder Deine Ansprüche durchzusetzen.
Ob einzelne Passagen eines Textes zulässig oder unzulässig sind, wie groß das damit verbundene Risiko ist und welche Ansprüche Dir zustehen: Bei all diesen Fragen berate ich Dich gern. Dabei ist es gleich, ob der Text von Dir stammt oder Dich betrifft – ob Roman, Pressebeitrag, Social-Media-Post, Bewertung auf einem Portal oder Hassrede im Netz.
Ich berate Dich auch zu Löschansprüchen gegenüber Suchmaschinen und Plattformen sowie zu Gegendarstellungen und Unterlassungsansprüchen.
Vereinbare ein Erstgespräch – schreib mir eine E-Mail

