Beratung von Musiker:innen und Bands

Jurisprudenz und Musik – das eine kann so disharmonisch und asynchron sein wie das andere.

Paolo Conte

Das Musikrecht gibt es nicht, Musikrecht ist eine Querschnittsmaterie. Neben dem klassischen Urheber- und Lizenzrecht muss man das Recht der Verlage und Verwertungsgesellschaften sowie Rechteketten im Blick haben, mit Branchengepflogenheiten vertraut sein und benötigt Kenntnisse im Veranstaltungs-, Gesellschafts-, Vertriebs-, Wettbewerbs- und Markenrecht.

Weil das die wenigsten Kreativen alleine leisten können, bin ich gern an Deiner Seite. Egal ob Du ein Label oder Veranstalter:in, Texter:in oder Komponist:in, Newscomer:in oder etablierte:r Künstler:in bist, lass uns gerne darüber sprechen, was Du brauchst und wie ich Dir weiterhelfen kann.

Wie kann ich Dir helfen?